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Welche Formen der Kreditsicherheiten gibt es?
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Kreditsicherheiten schützen den Gläubiger vor Vermögensverlusten, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Man unterscheidet zwischen Personal- und Realsicherheiten.
Zu den Personalsicherheiten zählen: die Bürgschaft, der Kreditauftrag, der Schuldbeitritt, die Garantie, die Patronatserklärung, die Forderungsabtretung sowie die Negativerklärung.
Zu den Realsicherheiten zählen der Eigentumsvorbehalt, die Sicherungsübereignung, sowie die beweglichen Pfandrechte an Sachen und Rechten und die Grundpfandrechte.
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