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Wann zählt man eine Einkunftsart zu den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit?



Wenn ein Arbeitnehmer in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis steht, so gehört sein Lohn bzw. Gehalt zu den Einkunft „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“. Der Arbeitnehmer ist im Gegensatz zum Selbständigen nicht selbständig und somit auch nicht weisungsungebunden.


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