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Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, die durch die Einkünfte i.S.d. § 2 I Nrn. 4-7 EStG verursacht werden, d.h. sie müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang zu den Einkünften stehen. Sie mindern die positiven Einkünfte, da nur die Nettobeträge der Einkommensteuer unterliegen.


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