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Worin unterscheiden sich die stille und die offenen Selbstfinanzierung?
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Bei der stillen Selbstfinanzierung werden Gewinne im Rahmen der Erfolgsfeststellung bereits an ihrer Entstehung gehindert. Die führt dazu, dass sie aus der Bilanz nicht zu erkennen sind und im Jahresabschluss nicht auftauchen. Dies hat zur Folge, dass für diese nicht ausgewiesenen Gewinne keine Steuern und auch keine Ausschüttungszahlungen an die Gesellschafter erfolgen müssen.
Im Gegensatz dazu werden bei der offenen Selbstfinanzierung Gewinne im Rahmen der Erfolgsverwendung im Unternehmen als offene Rücklagen zurückbehalten. Diese Mittel müssen zwar versteuert werden, entgehen jedoch einer Ausschüttung an die Gesellschafter. Sie verbleiben im Unternehmen und erhöhen hier das Eigenkapital.
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