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Wie werden Unterhaltsleistungen in der Steuererklärung des Leistenden erfasst?



Zu den sonstigen Einkünften zählen unter anderem Unterhaltsleistungen,

wenn der Leistende die Zahlung im Rahmen des § 10 Abs. 1 EStG nicht absetzen kann (Realsplitting).

Die Person, welche die Unterhaltsleistungen bezahlt, kann pro Empfänger der Unterhaltsleistungen bis zu 13.805,--€

als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung ansetzen.



Voraussetzungen:
Der Unterhaltsleistungs-Zahlende muss einen Antrag stellen.

Der Antrag ist nur für ein Jahr gültig. Er muss für jedes weitere Jahr erneut gestellt werden

Empfänger der Unterhaltsleistungen muss diesem Sachverhalt zustimmen. Das Finanzamt hält dafür die Anlage U bereit.

Die Zustimmung des Empfängers ist bis auf Widerruf gültig.


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