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Welche privaten Veräußerungsgewinne sind unter Umständen nicht steuerfrei?



Private Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) sind unter bestimmten Umständen nicht steuerfrei.



Darunter fallen insbesondere



die Veräußerung von Immobilien und bestimmten Rechten (z.B. Erbbaurecht), wenn zwischen Erwerb und Veräußerung keine 10 Jahre vergangen sind.

Dieser Zeitraum beginnt mit dem obligatorischen Kaufvertragsdatum und endet mit dem obligatorischen Verkaufsdatum.

die Veräußerung von beweglichen Wirtschaftsgütern, insbesondere von Wertpapieren,

wenn zwischen Erwerb und Verkauf keine 12 Monate verstrichen sind (Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (§§ 22 Nr. 2; 23 EStG).


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