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Die Veräußerung von privaten, selbst genutzten (Wohnzweck) Immobilien ist unter bestimmten Umständen steuerfrei. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
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Der § 23 Abs. 1 EStG schließt die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus, die aus der Veräußerung von Immobilien stammen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie
- zu eigenen Wohnzwecken angeschafft wurde.
- im Veräußerungsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
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