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beschränkte und unbeschränkte Einkommensteuerpflichtigkeit



Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind Steuerpflichtige, die ihren Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

(§ 1 Abs. 1 EStG). Besteuert wird das Welteinkommen.





Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind Steuerpflichtige, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben

und die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Versteuert werden nur die Einkünfte, die in Deutschland erwirtschaftet worden sind.

Einkünfte, die im Ausland realisiert worden sind, dürfen nicht in Deutschland versteuert werden.

Es gilt nicht das Welteinkommensprinzip (vgl. § 1 Abs. 4 EStG).


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