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Welche Einkunftsarten kennt das Einkommensteuersystem?
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Das Einkommensteuersystem kennt folgende Einkunftsarten:
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Sonstige Einkünfte
Der Einkommensteuer unterliegen nur diese Einkünfte. Andere Einkünfte,
die keiner dieser Einkunftsarten zugeordnet werden können, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Sie bleiben somit steuerfrei.
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