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Störungspräventiver Nachbarschutz im Außenbereich



Aufgaben:

1.) Was wird im Baurecht mit Hilfe der Schutznormtheorie ermittelt?

2.) Welche Vorschriften im Bauordnungsrecht sind anerkanntermaßen drittschützend?

3.) Sind die Festsetzungen über die Art der Nutzung im qual. Bebauungsplan drittschützend?

4.) Ist § 31 II BauGB drittschützend?

5.) In welchem Merkmal sieht die Rechtsprechung bei § 34 BauGB das baurechtliche Rücksichtnahmegebot verankert?

6.) In welchem Merkmal sieht die Rechtsprechung in § 35 BauGB das baurechtliche Rücksichtnahmegebot verankert?

7.) Aus welchem Grundrecht kann insbesondere Drittschutz hergeleitet werden?

8.) Wie verhält sich der einfachgesetzliche zum grundrechtlichen Drittschutz?



Lösungen:

1.) Mit Hilfe der Schutznormtheorie wird im Baurecht ermittelt, ob eine Rechtsvorschrift ein den Nachbar schützendes Recht enthält.

2.) Vorschriften über die Abstandsflächen, Vorschriften über Standsicherheit, über die Anordnung von Garagen und Stellplatzflächen und Vorschriften mit feuer- und gesundheitspolizeilichem Inhalt.

3.) Die Festsetzungen der Art der baulichen Nutzung sind drittschützend, vgl. oben

4.) § 31 II BauGB kann nach neuerer Rechtsprechung des BVerwG Drittschutz vermitteln.

5.) Im Merkmal des Einfügens.

6.) Im Rahmen des § 35 BauGB sieht die Rechtsprechung das baurechtliche Rücksichtnahmegebot als öffentlichen Belang an.

7.) Aus Art. 14 I GG; dies setzt jedoch eine nachhaltige Veränderung der Grundstückssituation und eine schwere und unzumutbare Betroffenheit des Nachbarn voraus.

8.) In erster Linie sind es die einfachrechtlichen Normen, die Drittschutz vermitteln. Erst subsidiär soll auf die Grundrechte zurückgegriffen werden.



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