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Assessorwirt/in jur. (FSH)
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Assessorwirt/in jur. (FSH) - Studienablauf

Der erste Fachkomplex basiert auf der induktiven Vermittlung der Kenntnis und Anwendungsmöglichkeit des deutschen Rechts und umfasst das gesamte bürgerliche Recht einschließlich Familien- und Erbrecht, Handels-, Gesellschafts-, Arbeits-, Insolvenz-, Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht; das öffentliche Recht einschließlich Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Bau-, Polizei-, Kommunal- und Staatshaftungsrecht; das Strafrecht einschließlich dem Recht der Ordnungswidrigkeiten und dem Prozessrecht.

Der zweite Fachkomplex beinhaltet die Darstellung der prozessualen Grundlagen innerhalb der Rechtspflege, die Grundlagen des Zivilprozesses, Urteilsaufbau, Klageverfahren, Verfahren der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe, Vollstreckungsklagen, das Verwaltungsprozessrecht, Sachurteilsvoraussetzungen, verwaltungsgerichtliche Urteile und Beschlüsse, Widerspruchsverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, das Strafprozessrecht, Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren sowie das Haftrecht.

Der fachliche Inhalt wird durch Studienbriefe vermittelt. Die Studienbriefe enthalten theoretische Einführungsskripte zu allen rechtlichen Kerngebieten, praktische Sachverhaltsdarstellungen mit systematisierten rechtlichen Lösungen unter Hervorhebung der gutachterlichen und richterlichen Prüfungsstrukturen/Urteilsaufbauten, Lernkontrollen mit Fragen und Antworten sowie Übungsklausuren.

Die monatlichen Klausuren und Lernkontrollen (Kontrollfragen u. -antworten zu allen Rechtsgebieten) sind eine individuelle Lernerfolgskontrolle. Nach Abschluss des Studiums soll der Absolvent ausschließlich mit Hilfe des Gesetzes einen unbekannten praktischen Lebenssachverhalt in den Grundzügen zu einer rechtstheoretisch vertretbaren juristischen Lösung führen und einen Aktenauszug prozessual korrekt aufbereiten können.

Die Überprüfung erfolgt institutsintern durch acht Prüfungsklausuren unter Aufsicht.

Von den vier Klausuren der Zwischenprüfung entstammen zwei dem Zivilrecht, eine dem Öffentlichen Recht und eine dem Strafrecht. Die Zwischenprüfung entspricht der Abschlussprüfung im Studiengang Rechtswirt/in FSH.

Von den vier Abschlussklausuren werden zwei aus den Gebieten Zivilprozessrecht/Zwangsvollstreckungsrecht, eine aus dem Öffentlichen Recht und eine aus dem Strafrecht entnommen. Die Korrektur und Benotung erfolgt entsprechend der genormten Skalierung bei juristischen Prüfungen. Sie wird in der Zwischenprüfung durch Professoren und im Abschlussexamen durch Professoren und Praktiker vorgenommen.

Die Lehrunterlagen des Studiums bestehen aus zweiundvierzig Lehrmodulen. Für jedes Modul gibt es einen entsprechenden Studienbrief mit integriertem Lernkontrollteil, so dass die Teilnehmer ihre Lernfortschritte selbst kontrollieren und steuern können.



Der Weg zum FSH-Examen:

[1] Schriftliche Bewerbung
Bewerbungsformular
(Lebenslauf, Kopien des letzten Zeugnisses)

[2] Entscheidung über Aufnahme
Aufnahme

[3] Studienbeginn:
Jederzeit zum Beginn des Monats

[4] 1. – 4. Semester: Absolvieren der materiell-rechtlichen Lehrmodule mit schriftlicher vierstündiger Übungsklausur (Übungsklausurbearbeitung ist keine Pflicht) nach Beendigung eines Rechtsgebietes.

[5] Zulassung zum schriftlichen Zwischenexamen - Aufsichtsprüfung -(identisch mit Rechtswirt-Abschlussexamen) sobald alle erforderlichen Themenblöcke absolviert sind.

[6] 4. – 7. Semester: Absolvieren der prozessualen Lehrmodule mit schriftlicher vierstündiger Übungsklausur (Übungsklausurbearbeitung ist keine Pflicht) nach Beendigung eines Rechtsgebietes.

[7] Zulassung zum schriftlichen Assessorwirt-Abschlussexamen - Aufsichtsprüfung - sobald alle erforderlichen Themenblöcke absolviert sind.

Abschluss: Diplom (FSH)





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Telefon:
0681 / 390 5263

E-mail:
info@e-fsh.de


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