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Assessorwirt/in jur. (FSH)
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Assessorwirt/in jur. (FSH) - Berufliche Perspektiven

Exemplarisch kann er z.B. in Unternehmen
  • als Anwalts-/Partnerassistent fast alle Tätigkeiten, die ein Volljurist ohne Anwaltszulassung ausüben darf, selbständig betreuen und durchführen

  • als Fachangestellter Akten analysieren und zusammenfassen, Schriftsätze/Stellungnahmen vorfertigen, so dass dem Juristen viel Aufbereitungsarbeit abgenommen wird

  • auf der betrieblichen Leitungsebene rechtliche Risiken gedanklich vorprüfen und dementsprechend für eine größere Miteinbeziehung und -vorbereitung der jeweiligen Problematik bei Geschäftsabschlüssen Sorge tragen

  • als Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bei Betriebsprüfungen, insbesondere in Abschlussbesprechungen, wo oft die Auslegung einer gesetzlichen Regelung umstritten ist, überzeugender und substantiierter zur Ergebnisfindung im Sinne des Mandanten beitragen

  • als qualifizierter Steuerfachangestellter dem StB/WP intensiver juristisch zuarbeiten, insbesondere soweit dieser über keine juristische Vorbildung verfügt

  • im Falle einer zusätzlichen Zulassung als Rechtsdienstleister Mandanten im jeweiligen Fachgebiet rechtlich fundiert beraten

  • als Polizeibeamter präziser den rechtlichen Rahmen von repressiven oder präventiven Maßnahmen einschätzen, Polizeiverwaltungsaufgaben umfassender durchführen und dementsprechend besser Führungsfunktionen wahrnehmen

  • als bestellter Betreuer i.S.d. Betreuungsgesetzes Nachlasspflegschaften, Vermögensverwaltungen, Testamentsvollstreckungen und andere Maßnahmen substantiierter durchführen

  • rechtzeitig in Problemfällen die Notwendigkeit der Einbeziehung eines Rechtsanwalts erkennen

  • auf der Personalebene bei Mitwirkung an der Vorbereitung von Kündigungen größeres Abwägungspotential durch Miteinbeziehung aller rechtlichen Aspekte sowie der möglichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen einbringen

  • kritische Momente der Vertragsgestaltung selbständig rechtzeitig erfassen und entsprechende Strategien entwickeln

  • Anfechtungs- und Rücktrittsmöglichkeiten erkennen und vorbeugende oder eingreifende Maßnahmen vorschlagen

  • schadensersatzträchtige Sachverhalte erfassen und gegensteuern
    an außergerichtlichen Vergleichen mitwirken

  • Gewährleistungsprobleme selbständig bearbeiten.

Daneben kommen für ihn –ähnlich wie für Volljuristen ohne Anwaltszulassung- Tätigkeiten in vielen Bereichen der Dienstleistungsgesellschaft in Betracht. Im einzelnen z.B.

  • als juristisch hoch qualifizierter Angestellter in Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten

  • als Geschäftsführer / Vorstand einer Rechtsanwalts - GmbH / AG

  • als Kanzleimanager oder höher qualifizierter Bürovorsteher

  • als zugelassener Rechtsdienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG); für die Zulassung durch das jeweilige Oberlandesgericht wird der Assessorwirt jur. als Sachkundenachweis anerkannt (OLG Dresden, OLG Hamm v. 14.12.2010)

  • als selbständiger Rechtsmediator


  • als qualifizierter juristischer Mitarbeiter in Geldinstituten, Versicherungen, Vermögens- und Immobilienverwaltungen, in mittelständischen Handels- und Industrieunternehmen

  • als Personalreferent oder Personalleiter

  • als Geschäftsführer, als qualifizierter oder leitender Mitarbeiter in Verbänden/Vereinen

  • als Mitarbeiter in Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterbüros mit rechtlichen Aufgaben

  • als Mitarbeiter von Unternehmensberatungsfirmen

  • als Mitarbeiter oder in selbständiger Position auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung (Konkurs-, Vergleichsverwaltung, Unternehmenssanierung)

  • als Vorstandsassistent, Direktionsassistent oder in ähnlicher Stabsfunktion
    in Verbindung mit kaufmännischer Zusatzausbildung als Führungskraft in mittelständischen oder großen Unternehmen

  • als qualifizierter Mitarbeiter für die Erledigung wirtschaftsnaher Verwaltungsaufgaben im öffentlichen Dienst, z.B. in kommunalen Eigenbetrieben

  • als Träger einer staatlich anerkannten Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (Zulassung durch OLG Hamm v. 03.06.2011)







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