|
|
|
|
|
Assessorwirt/in jur. (FSH) - Berufliche Perspektiven
Exemplarisch kann er z.B. in Unternehmen- als Anwalts-/Partnerassistent fast alle Tätigkeiten, die ein Volljurist ohne Anwaltszulassung ausüben darf, selbständig betreuen und durchführen
- als Fachangestellter Akten analysieren und zusammenfassen, Schriftsätze/Stellungnahmen vorfertigen, so dass dem Juristen viel Aufbereitungsarbeit abgenommen wird
- auf der betrieblichen Leitungsebene rechtliche Risiken gedanklich vorprüfen und dementsprechend für eine größere Miteinbeziehung und -vorbereitung der jeweiligen Problematik bei Geschäftsabschlüssen Sorge tragen
- als Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bei Betriebsprüfungen, insbesondere in Abschlussbesprechungen, wo oft die Auslegung einer gesetzlichen Regelung umstritten ist, überzeugender und substantiierter zur Ergebnisfindung im Sinne des Mandanten beitragen
- als qualifizierter Steuerfachangestellter dem StB/WP intensiver juristisch zuarbeiten, insbesondere soweit dieser über keine juristische Vorbildung verfügt
- im Falle einer zusätzlichen Zulassung als Rechtsdienstleister Mandanten im jeweiligen Fachgebiet rechtlich fundiert beraten
- als Polizeibeamter präziser den rechtlichen Rahmen von repressiven oder präventiven Maßnahmen einschätzen, Polizeiverwaltungsaufgaben umfassender durchführen und dementsprechend besser Führungsfunktionen wahrnehmen
- als bestellter Betreuer i.S.d. Betreuungsgesetzes Nachlasspflegschaften, Vermögensverwaltungen, Testamentsvollstreckungen und andere Maßnahmen substantiierter durchführen
- rechtzeitig in Problemfällen die Notwendigkeit der Einbeziehung eines Rechtsanwalts erkennen
- auf der Personalebene bei Mitwirkung an der Vorbereitung von Kündigungen größeres Abwägungspotential durch Miteinbeziehung aller rechtlichen Aspekte sowie der möglichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen einbringen
- kritische Momente der Vertragsgestaltung selbständig rechtzeitig erfassen und entsprechende Strategien entwickeln
- Anfechtungs- und Rücktrittsmöglichkeiten erkennen und vorbeugende oder eingreifende Maßnahmen vorschlagen
- schadensersatzträchtige Sachverhalte erfassen und gegensteuern
an außergerichtlichen Vergleichen mitwirken
- Gewährleistungsprobleme selbständig bearbeiten.
Daneben kommen für ihn –ähnlich wie für Volljuristen ohne Anwaltszulassung- Tätigkeiten in vielen Bereichen der Dienstleistungsgesellschaft in Betracht. Im einzelnen z.B.
- als juristisch hoch qualifizierter Angestellter in Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten
- als Geschäftsführer / Vorstand einer Rechtsanwalts - GmbH / AG
- als Kanzleimanager oder höher qualifizierter Bürovorsteher
- als zugelassener Rechtsdienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG); für die Zulassung durch das jeweilige Oberlandesgericht wird der Assessorwirt jur. als Sachkundenachweis anerkannt (OLG Dresden, OLG Hamm v. 14.12.2010)
- als selbständiger Rechtsmediator
- als qualifizierter juristischer Mitarbeiter in Geldinstituten, Versicherungen, Vermögens- und Immobilienverwaltungen, in mittelständischen Handels- und Industrieunternehmen
- als Personalreferent oder Personalleiter
- als Geschäftsführer, als qualifizierter oder leitender Mitarbeiter in Verbänden/Vereinen
- als Mitarbeiter in Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterbüros mit rechtlichen Aufgaben
- als Mitarbeiter von Unternehmensberatungsfirmen
- als Mitarbeiter oder in selbständiger Position auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung (Konkurs-, Vergleichsverwaltung, Unternehmenssanierung)
- als Vorstandsassistent, Direktionsassistent oder in ähnlicher Stabsfunktion
in Verbindung mit kaufmännischer Zusatzausbildung als Führungskraft in mittelständischen oder großen Unternehmen
- als qualifizierter Mitarbeiter für die Erledigung wirtschaftsnaher Verwaltungsaufgaben im öffentlichen Dienst, z.B. in kommunalen Eigenbetrieben
- als Träger einer staatlich anerkannten Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (Zulassung durch OLG Hamm v. 03.06.2011)
|
|
|
|
|
|