Assessorwirt/in jur. (FSH) - Voraussetzungen
Als Teilnehmerkreis kommen im Regelfall Personen mit qualifizierter rechtlicher Vorbildung in Betracht.
Als solche sind z.B. anzusehen: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte oder Fachwirte, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Steuerfachangestellte/Fachwirte, Rechtsbeistände, Diplom-Kaufleute/Betriebswirte mit Rechts- oder Steuerschwerpunkt, Jurastudenten mit mehrsemestrigem Studium oder Personen mit anderweitiger beruflicher Qualifikation.
Ansonsten besteht auch die Möglichkeit einer Sonderzulassung über ein sog. Probestudium mit zusätzlichen Einführungsmodulen zum Recht.
Daneben kann auch durch die vorherige Teilnahme an unserem Grundlagenstudium "Rechtsreferent/in jur. (FSH)" die Zulassung ermöglicht werden.
Für Juristen mit bestandener erster Staatsprüfung und für Rechtswirte (nicht für Fachwirte) ist eine Beschränkung der Lehrgangsteilnahme auf den prozessualen Teil (2. Fachkomplex) möglich.
Für ReNo-Fachwirte kann ein Semester angerechnet werden. |
|
|
|
|