FSH-Studiengänge
Assessorwirt/in jur. (FSH)
- Studienbeschreibung
- Studienablauf
- Studieninhalte
- Berufsperspektiven
- Vorausssetzungen
- Gebühr/-dauer
Rechtswissenschaften
- Assessorwirt/in jur. (FSH)
- Rechtswirt/in (FSH)
- Rechtsreferent/in jur. (FSH)
Wirtschaftsrecht
- Wirtschaftsjura (FSH)
- Rechtsökonom/in (FSH)
Betriebswirtschaftslehre
- Betriebswirt/in (FSH)
- Marketingwirt/in (FSH)
- Steuerfachassistent/in (FSH)
Staatsexamensvorbereitung
- Erste jur. Staatsprüfung
- Zweite jur. Staatsprüfung
IHK-Studienangebot
- Recht für Führungskräfte (IHK)
- Unternehmensmanager/in (IHK)
FBA-Lehrangebot
- Fachwirt/in Kanzleimanagement
Masterstudiengänge
- Master of Science, MLS
Kontakt

Kontakt  |   Login    

Verlustrücktrag



Für Verluste, die durch einen horizontalen bzw. vertikalen Verlustausgleich nicht kompensiert werden können,

besteht die Möglichkeit des Verlustrücktrages.
Ein Verlustrücktrag nach § 10 d EStG wird auf ein Jahr und auf einen Betrag von 2 Mio. DM begrenzt.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2001 ist dieser Betrag auf 1 Mio. DM reduziert worden.

Ab 2002 beträgt er 511.500,--€.
Bisher konnten Steuerpflichtige Verluste bis maximal 10 Mio. DM zurücktragen.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2001 (nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2001) ist nur noch ein Verlustrücktrag,

in Höhe von 1 Mio. DM möglich. Verluste werden von dem Gesamtbetrag der Einkünfte noch vor den Sonderausgaben und

außergewöhnlichen Belastungen abgezogen.
(Angaben beziehen sich auf nicht Zusammenveranlagung)



< zurück weiter >
zurück zur Startseite

Kontakt
FSH

Telefon:
0681 / 390 5263

E-mail:
info@e-fsh.de


Studienführer
Stellenangebote









Impressum
Datenschutz










 
 Grafiken und Inhalte dieser Internetpräsenz sind © urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung der 1st Position GmbH ist untersagt. Erwähnte Produkte oder Verfahren sind in der Regel eingetragene Warenzeichen und werden als solche betrachtet. Partner