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Warum ist die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln keine echte Kapitalerhöhung?
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Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist insofern keine echte Kapitalerhöhung, als es sich vielmehr um eine Umschichtung von Kapital, also eine Umfinanzierung, handelt. Hierbei werden Rücklagen aufgelöst und dem Eigenkapital / Grundkapital gutgeschrieben. Es kommt zu keinen Einlagen seitens der Gesellschafter. Normalerweise geht eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit einer Verringerung des Börsenkurses einher. Da eine Anhebung des Nennwertes unzulässig ist, wird die Zahl der ausgegebenen Aktien erhöht. Für Aktionäre bedeutet dies, dass Berichtigungsaktien ausgegeben werden, um deren bisherigen Anteil am Grundkapital konstant zu halten. Für die Höhe der Rücklagen die in Grundkapital umgewandelt werden dürfen gibt es Vorschriften, an die sich die Aktiengesellschaft zu halten hat.
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