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Was versteht man unter einer ordentlichen Kapitalerhöhung?



Die ordentliche Kapitalerhöhung ist die Normalform der Kapitalerhöhung. Es kommt zu einer Erhöhung des gezeichneten Kapitals durch die Ausgabe neuer (junger) Aktien. Die Kapitalerhöhung muss beim Handelsregister eingetragen werden. Ausstehende Einlagen dürfen nicht mehr vorhanden sein und es bedarf einer dreiviertel Mehrheit des bei der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals. Durch die Erhöhung des gezeichneten Kapitals erhöht sich das Grundkapital der Aktiengesellschaft. Die bisherigen Aktionäre haben bei einer Kapitalerhöhung ein gesetzliches Bezugsrecht. Dieses Bezugsrecht muss nicht ausgeübt werden, es kann auch verkauft werde. Die Relation von altem Grundkapital zu neuem Grundkapital ergibt das Bezugsverhältnis. Dies ermöglicht jedem Aktionär unter Ausnutzung seines Bezugsrechtes seinen bisherigen Anteil am Grundkapital zu halten. Bis zur ersten Dividendenzahlung werden die neuen Aktien und die alten Aktien an der Börse getrennt notiert.



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