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Unter welchen Umständen darf eine bedingte Kapitalerhöhung durchgeführt werden?
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Eine bedingte Kapitalerhöhung darf durchgeführt werden, wenn das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Emission von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen an Gläubiger gesichert werden soll, oder, wenn das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Ausgabe von Belegschaftsaktien gesichert werden soll, es kann auch zu einer bedingten Kapitalerhöhung kommen, wenn eine Unternehmensfusion vorzubereiten ist.
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