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Die Grundsätze des elektronischen Zahlungsverkehrs
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Das Ziel des elektronischen Zahlungsverkehrs besteht darin, Zahlungsaufträge nur einmal zu erfassen und maschinell zu verarbeiten. Im Folgenden werden sie dann durch eine Vernetzung der Banken untereinander weltweit nur noch elektronisch übermittelt. Der elektronische
Zahlungsverkehr sollte darüber hinaus den automatischen Druck und Versand von Papierbelegen unterstützen.
Die bankinterne Auftragsbearbeitung läuft nahezu beleglos ab. So werden bspw. Schecks oder Überweisungsaufträge unmittelbar, nachdem sie eingereicht worden sind, durch Optical Character Recognition (OCR)- Belegleser, Schriftlesegeräte oder Scanner elektronisch gespeichert. Als OCR-Schrift werden dabei die Angaben wie z.B. Kontonummer bezeichnet, die man gemeinhin auf Schecks u.ä. vorfindet.
Nun liegt der Scheck als Datensatz in elektronischer Form vor. Nachdem die Bank, bei welcher der Scheck eingereicht worden war, die erforderlichen Buchungen durchgeführt hat, werden die Daten an die Bank des Ausstellers weitergeleitet. Dieser Interbanken-Zahlungsverkehr wird durch die Vernetzung der Banken untereinander möglich.
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