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Assessorwirt/in jur. (FSH)
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Wann wird eine Einkunft zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gezählt?



Eine Einkunft wird zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gezählt,

wenn die vier positiven Merkmale eines Gewerbebetriebs und darüber hinaus noch folgender Punkt erfüllt ist:


Die geistliche und körperliche Tätigkeit steht im Vordergrund (Kapitaleinsatz hat eine untergeordnete Rolle).

In der Regel beruhen diese geistlichen und körperlichen Tätigkeiten auf dem Fachwissen bzw. Beruf des Steuerpflichtigen.

Dieses Merkmal wird grundsätzlich durch akademische Berufe erfüllt.


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