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Zeitpunkt i.V.m. Pflichtwidrigkeitszusammenhang



Aufgaben:

1.) Wonach beurteilt sich die Frage, ob die zeitliche Verschiebung des Erfolgseintritts, die das pflichtgemäße Verhalten bewirkt hätte, im Rahmen der Vermeidbarkeitsprüfung zu berücksichtigen ist?

2.) Zu welchem Ergebnis kommt die Risikoerhöhungslehre in einem solchen Fall? Warum?



Lösungen:

1.) Diese Frage beurteilt sich nach dem Schutzbereich der verletzten Sorgfaltspflicht. Im vorliegenden Fall kam es nur auf den Zeitpunkt des Pflichtverstoßes und nicht auf den sich bei pflichtgemäßem Verhalten hypothetisch ergebenden Eingriffszeitpunkt an.

2.) Die Risikoerhöhungslehre kommt zum gleichen Ergebnis wie die hL, denn auch nach Auffassung der Anhänger der Risikoerhöhungslehre ist es erforderlich, dass sich das erhöhte Risiko in dem Erfolg realisiert hat. Daran fehlt es im vorliegenden Fall.



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