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Erlöschen des Schuldverhältnisses



Aufgaben:

1.) Wann liegt eine Leistung an Erfüllungs Statt vor?

2.) Müssen Sie eine Handwerkerrechnung begleichen, wenn die Arbeiten vor drei Jahren erbracht wurden?

3.) Wann wird ein Leistungsverweigerungsrecht im Prozess nur berücksichtigt?

4.) Erläutern Sie den Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.) Unter welchen Voraussetzungen kann sich ein Verbraucher ohne Angabe von Gründen von einem wirksam abgeschlossenen Vertrag wieder lösen?


Lösungen:

1.) Grundsätzlich muss der Schuldner gem. § 362 I BGB genau diejenige Leistung erbringen, zu der er sich dem Gläubiger gegenüber verpflichtet hatte. Eine Leistung an Erfüllungs Statt liegt gem. § 364 I BGB vor, wenn der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung als Erfüllung annimmt.

2.) Sie könnten die Bezahlung dieser Rechnung nicht gem. § 214 BGB wegen Verjährung der Forderung verweigern. Denn gem. § 195 BGB verjähren die Ansprüche eines Handwerkers gegenüber Privatpersonen wegen der Ausführung von Arbeiten in drei Jahren. Zu berücksichtigen ist jedoch hierbei § 199 BGB der den Beginn der Verjährung regelt.

3.) Bei einem Leistungsverweigerungsrecht handelt es sich um eine sog. Einrede. Diese prüft das Gericht nicht von sich aus. Vielmehr muss sich derjenige, der seine Leistung verweigern kann, ausdrücklich oder konkludent auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen.

4.) Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Partei bei Abschluss des Vertrages stellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen also dann nicht vor, wenn bzw. soweit die Vertragsbedingungen im einzelnen ausgehandelt sind (§ 305 Abs. 1 BGB).

5.) Gem. § 355 BGB hat ein Verbraucher ein Widerrufsrecht. Übt er dieses aus, so wirkt dies wie ein Rücktritt vom Vertrag. Voraussetzung ist, dass ein Gesetz dem Verbraucher eine Widerrufsmöglichkeit einräumt. Dieses ist u.a. in §§ 491 ff, 312 BGB geschehen. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen.



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