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Wie werden Einkünfte aus Untervermietungen steuerlich behandelt?



Einkünfte aus Untervermietungen werden ebenfalls von der Einkunftsart „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ erfasst. Der Untervermieter darf von diesen Einkünften die selbst bezahlte Miete als Werbungskosten absetzen.



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