FSH-Studiengänge
Assessorwirt/in jur. (FSH)
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Fernstudium Assessorwirt/in jur. (FSH) Studienbeschreibung

Staatliche Zulassungsnummer: 7102402

Der Studiengang dient dem Ziel, eine rechtstheoretische Weiterbildung zu ermöglichen, die in der fachlichen Breite mit der entsprechenden fächerübergreifenden Vernetzung alle diejenigen Rechtsgebiete umfasst, die nach der Juristenausbildungsordnung auch für das erste und zweite juristische Staatsexamen Pflichtbestandteil sind.

Der Studiengang ist unterteilt in zwei große Fachkomplexe. Der erste Komplex beansprucht vier Semester und beinhaltet weitgehend das gesamte materiell-rechtliche Wissen, dass auch in der ersten Staatsprüfung für Juristen verlangt wird. Er entspricht inhaltlich dem Studiengang Rechtswirt/in FSH. Der zweite Komplex erstreckt sich über drei Semester und vermittelt zum großen Teil die prozessuale Theorie, die Volljuristen für das zweite Staatsexamen beherrschen müssen.

Der Studiengang ermöglicht dem Absolventen die Durchführung von qualifizierten materiell-rechtlichen und prozessualen Aufgaben in allen Bereichen der Justiz und der Wirtschaft. Durch den in der rechtlichen Praxis geringeren rechtstheoretischen Schwierigkeitsgrad (im Vergleich zu den juristischen Staatsexamina) kann der Assessorwirt jur. aufgrund seines Studiums viele Sachverhalte weitgehend selbständig unter die richtige Norm subsumieren und dementsprechend viele Vorgänge für den Juristen vorfertigen oder in Eigenverantwortung selbst umsetzen.

Er kann als Justitiar rechtliche Aufgabenstellungen wahrnehmen oder als Legal Assistent an Mandatsbesprechungen teilnehmen und für z.B. für einen Anwalt eigenständig Schriftsätze entwerfen. Da insbesondere Rechtsanwälte hierdurch eigene Zeit einsparen fördern diese oft das Studium durch Übernahme der Studiengebühren.

Wissenstest "Jura"
Fragekatalog "Rechtswissenschaften"




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  • Grundbegriffe Zivilprozessrecht
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  • Sachbericht
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  • Ordentliche Gerichtsbarkeit
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  • Gutachten im Zivilprozess
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  • Beweisantrag im Zivilprozess
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  • Begründetheit der Klage
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  • Relation
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  • Parteiwechsel in Zivilprozess
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  • Klageänderung ZPR
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  • Objektive Klagehäufung
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  • Parteiänderung
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  • Voraussetzungen einer Klageänderung
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  • Parteibeitritt im ZPR
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  • Fallgruppen der objektiven Klagehäufung
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  • Feststellungsklage
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  • Feststellungsinteresse
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  • Besonderheiten des Feststellungsurteils
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  • Folgeprozess
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  • Nebenintervention
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  • Notwendige Streitgenosenschaft
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  • Streitverkündung
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  • Wirkungen der notwendigen Streitgenossenschaft
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  • Streitgenossenschaft
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  • Erledigung des Rechtsstreits in Hauptsache
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  • Prozessaufrechnung
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  • Rechtskraft ZPO
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  • Säumnis
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  • Inkorrektes Entscheiden im Säumnisverfahren
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  • Einspruch gegen echtes Versäumnisurteil
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  • Gründe für Beschluss in ZPO
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  • Teilweise übereinstimmende Erledigung
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  • Grundlagen zum Strafprozessrecht
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  • Ablauf eines Strafverfahrens
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  • Der Verletzte nach StPO
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  • Verteidiger
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  • Staatsanwaltschaft und Beschuldigter
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  • Verfahrensbeteiligte
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  • Grundlagen des Ermittlungsverfahrens
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  • Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts
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  • Jugendstrafverfahren
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  • Besondere Strafverfahrensarten
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  • Strafverfahren bei Ordnungswidrigkeit
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  • Vollstreckungsverfahren
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  • Rechtsbehelfe im Hauptstrafverfahren
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  • Strafvollstreckung
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  • Grundlagen des Widerspruchsbescheids
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  • Widerspruchsbescheid
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  • Beteiligten- und Prozessfähigkeit
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  • Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts
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  • Reformatio in peius
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