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Zugangsregelung
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1.)Für die Zugangsregelung wurden Verfahren entwickelt, die auf den folgenden Kriterien aufbauen:
Personenbezogene Merkmale, wie z.B. Fingerabdrücke oder Gesichtskonturen
Inhaberbezogene Kriterien auf Hardware-Basis, wie z.B. Chipkarten
Inhaberbezogene Kriterien auf Software-Basis, wie z.B. Passwörter oder PINs (Personal Identification Number)
Häufig findet man jedoch auch Kombinationen aus beiden Ansätzen, wie z.B. im Falle von Geldautomaten, für deren Nutzung man eine EC-Karte (hardwarebasiert) und eine PIN(softwarebasiert) benötigt.
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