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Warum sind Genussrechte zu den Sonderformen der Finanzierung zu zählen?



Genussrechte können nicht nur von Aktiengesellschaften sondern von allen Rechtsformen ausgegeben werden. Das Besondere der Genussrechte ist außerdem, dass sie weder den Eigentümer- noch den Gläubigerrechten eindeutig zugeordnet werden können. Die Genussscheine sind zwar mir Vermögensrechten ausgestattet, es fehlen jedoch Stimm- und Kontrollrechte, die normalerweise mit Eigentümerpositionen verbunden sind. Sie sind auch nicht mit einer Stillen Gesellschaft gleichzusetzen, da hierfür die gesellschaftsvertragliche Grundlage fehlt.



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