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Warum sind Genussrechte zu den Sonderformen der Finanzierung zu zählen?
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Genussrechte können nicht nur von Aktiengesellschaften sondern von allen Rechtsformen ausgegeben werden. Das Besondere der Genussrechte ist außerdem, dass sie weder den Eigentümer- noch den Gläubigerrechten eindeutig zugeordnet werden können. Die Genussscheine sind zwar mir Vermögensrechten ausgestattet, es fehlen jedoch Stimm- und Kontrollrechte, die normalerweise mit Eigentümerpositionen verbunden sind. Sie sind auch nicht mit einer Stillen Gesellschaft gleichzusetzen, da hierfür die gesellschaftsvertragliche Grundlage fehlt.
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