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Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts StPO



Aufgaben:

1.) Welche Entscheidungsmöglichkeiten hat das Gericht nach bzw. in der Hauptverhandlung?

2.) Welche Arten von Urteilen gibt es?

3.) Aus welchen Teilen setzt sich ein Urteil zusammen?

4.) Zwischen welchen beiden Prinzipien vermittelt die Rechtskraft?

5.) Wann ist ein Urteil rechtskräftig?

6.) Wann treten die formelle und die materielle Rechtskraft ein?

7.) Welche Folgen sind an die formelle und die materielle Rechtskraft geknüpft?

8.) Durch welche Rechtsinstitute kann die Rechtskraft durchbrochen werden?

9.) Was versteht man unter dem Begriff des Strafklageverbrauchs?

10.) Wie werden die Kosten im Strafverfahren unterteilt?

11.) Nach welchem Prinzip richtet sich die Kostenverteilung im Strafverfahren?



Lösungen:

1.) Das Gericht kann das Verfahren einstellen oder aber ein Urteil erlassen.

2.) Prozessurteile und Sachurteile. Prozessurteile sind sog. Einstellungsurteile nach § 260 III, die aufgrund eines Verfahrenshindernisses ergehen. Im Gegensatz zu den Sachurteilen treffen sie keine Entscheidung in der Sache selbst.

3.) Rubrum, Urteilsformel, Urteilsgründe und Unterschrift.

4.) Zwischen Rechtssicherheit und Rechtsfrieden einerseits und materieller Gerechtigkeit andererseits.

5.) Ein Urteil ist rechtskräftig, wenn es nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden kann.

6.) Ein Urteil ist formell rechtskräftig, wenn der Instanzenweg erschöpft ist oder die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ohne dass Rechtsmittel eingelegt wurde oder auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet wurde oder ein eingelegtes Rechtsmittel zurückgenommen wurde. Die materielle Rechtskraft tritt ein, wenn das Urteil formell rechtskräftig ist.

7.) Die formelle Rechtmäßigkeit ist Voraussetzung für die Vollstreckung des Urteils, die Eintragung der Verurteilung ins Bundeszentralregister und für den Eintritt der materiellen Rechtskraft. Die materielle Rechtmäßigkeit ist Voraussetzung für den Strafklageverbrauch.

8.) Durch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 44, die Wiederaufnahme des Verfahrens nach den §§ 359 und die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

9.) Der Strafklageverbrauch ist eine Folge der materiellen Rechtskraft. Der Verbrauch der Strafklage bedeutet, dass niemand wegen derselben Tat erneut angeklagt, verurteilt oder auch nur Betroffener von Ermittlungen sein darf.

10.) Die Kosten im Strafverfahren werden unterteilt in die Verfahrenskosten zu denen die Gebühren und Auslagen der Staatskasse zählen, und die notwendigen Auslagen des Angeklagten oder eines anderen Beteiligten.

11.) Nach dem Veranlassungsprinzip.



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