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Auf dem Markt für Wohnungen wird ein Höchstpreis eingeführt. Stellen Sie diese Situation dar!
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Dieser Höchstpreis muss natürlich unter dem Gleichgewichtspreis liegen, da ein Preis oberhalb des Gleichgewichtspreises vom Markt gar nicht mehr bezahlt wird.
Das Gleichgewicht liegt bei einem Preis p0 und einer Menge x0. Sinkt der Preis aufgrund der Festlegung eines Höchstpreises, auf p*, so wird die Nachfrage auf xD steigen, die angebotene Menge aber auf xS fallen.
Es entsteht durch die Einführung des Höchstpreises also ein Nachfrageüberhang.
Dieser kann jedoch nicht ausgeglichen werden, da kein weiterer Anbieter bereit ist, zu diesem Höchstpreis anzubieten.
Die Produzenten verlieren die Flächen a und b an sozialer Wohlfahrt, die Konsumenten gewinnen die Fläche a hinzu, verlieren jedoch die Fläche c.
Die vormals dagewesene ökonomische Wohlfahrt (ABCDE) reduziert sich um die Flächen b und c auf die Fläche EAD.
Der meist unter dem Stichwort soziale Gerechtigkeit vom Staat eingeführte Höchstpreis führt zu einer Verringerung des Angebots. Diese soziale Gerechtigkeit, ausgedrückt durch die Fläche A, drückt den Transfer zwischen den verschiedenen sozialen Gruppen aus.
Man kann jedoch feststellen, dass diese Umverteilung zu einer Reduzierung des gesamten Wohlstands einer Gesellschaft führt. Es liegt also eine Diskrepanz zwischen staatlichem Wunschdenken und ökonomischer Realität vor.
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