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Wann kann der § 10d EStG in Anspruch genommen werden?



Ein Verlustabzug nach §10d EStG kommt erst dann in Betracht, wenn Verluste vertikal innerhalb eines Veranlagungszeitraumes nicht ausgeglichen werden können. Ein Verlust, der vertikal nicht ausgeglichen werden kann, führt automatisch zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte.


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