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Was ist eine genehmigte Kapitalerhöhung?
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Eine genehmigte Kapitalerhöhung ist nicht an einen bestimmten aktuellen Finanzierungsanlass gebunden. Durch die Ausgabe neuer Aktien wird es einer Gesellschaft ermöglicht, einen zu einem späteren Zeitpunkt entstehenden Kapitalbedarf ohne die Formalien einer ordentliche Kapitalerhöhung zu decken. Die genehmigte Kapitalerhöhung bedarf des Beschlusses der Hauptversammlung, der den Vorstand dazu ermächtigt längstens innerhalb von 5 Jahren das Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch die Ausgabe von Aktien zu erhöhen. Für die Ausgabe der neuen Aktien gelten dieselben Vorschriften wie bei der ordentlichen Kapitalerhöhung.
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