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Strafvollstreckung



Aufgaben:

1.) Welche Maßnahmen regelt das Strafvollstreckungsrecht?

2.) Durch wen wird das Strafurteil (im Erwachsenenstrafrecht) vollstreckt?

3.) Welche Gerichte entscheiden im Vollstreckungsverfahren?

4.) Welche Rechtsbehelfe gibt es im Vollstreckungsverfahren?

5.) Was ist Voraussetzung für die Vollstreckung einer Strafe?

6.) Der A wird wegen Diebstahls zu 50 Tagessätzen und wegen Hausfriedensbruch zu 30 Tagessätzen verurteilt. Warum darf die daraus zu bildende Gesamtstrafe nicht 80 Tagessätze betragen?

7.) Warum darf im obigen Beispiel die Gesamtstrafe nicht 45 Tagessätze betragen?

8.) Was passiert, wenn jemand eine Geldstrafe nicht bezahlen kann?

9.) Ab welchem Zeitpunkt ist das Fahrverbot wirksam?



Lösungen:

1.) Das Strafvollstreckungsrecht regelt alle Maßnahmen zur Einleitung, Durchführung und Überwachung des rechtskräftigen Strafurteils.

2.) Durch die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde. Für viele Aufgaben der Strafvollstreckung sind dort die Rechtspfleger zuständig.

3.) Entweder das Gericht des ersten Rechtszuges oder die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht.

4.) Einwendungen nach §§ 31 RpflG, 459 h, 458 II StPO, Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 458 I , Dienstaufsichtsbeschwerde und die Beschwerde nach § 21 StrVollstrO.

5.) Die Rechtskraft der Entscheidung.

6.) Weil nach § 54 StGB bei der Gesamtstrafenbildung die Summe der Einzelstrafen nicht erreicht werden darf.

7.) Weil nach § 54 StGB die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe erfolgt. Damit kann die Gesamtstrafe nie niedriger sein als die höchste Einzelstrafe. Im vorliegenden Beispiel muss die Gesamtstrafe also in jedem Falle über 50 Tagessätzen liegen.

8.) Ihm droht die Anordnung einer Ersatzfreiheitsstrafe, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entspricht.

9.) Das Fahrverbot wird mit dem Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung wirksam.




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