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Einstweilige Verfügung nach §§ 935, 940 ZPO
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Aufgabe:
Welche Arten der einstweiligen Verfügung kennen Sie?
Lösung:
Es gibt drei Arten der einstweiligen Verfügung:
a) Sicherungsverfügung § 935 ZPO – Sie dient der Sicherung des Anspruches auf eine individuelle Leistung.
b) Regelungsverfügung § 940 ZPO – Sie dient der einsweiligen Regelung in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis.
c) Leistungsverfügung analog § 940 ZPO – Mit ihr werden vorläufige Zahlungen angeordnet , um den Gläubiger bei Vorliegen eines besonderen Interesses vor schweren Nachteilen zu schützen.
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